Bei Bauarbeiten können durch Tierfbauarbeiten jeglicher Art (Aufgrabungen, Bohrungen, etc.) Beschädigungen an Versorgunsleitungen entstehen. Wer als Unternehmer oder Privatperson solche Arbeiten ausführt, ist daher verpflichtet, Anfragen zu vorhandenen Leitungen bei den Versorgungsunternehmen zu stellen. Details hierzu regelt das Merkblatt zum Schutz erdverlegter Versorgungsleitungen.
Ihre Anfragen zu Versorgungsleitungen senden Sie bitte mit einer möglichst genauen Ortsbezeichnung und einem beigefügten Plan, in dem der Sie interessierende Bereich markiert ist, an folgende E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.